Definitonen


 
 
Bundesrat
Interpellation
Nationalrat
Petition

Erklärung des Begriffes Bundesrat

Bundesrat, das föderative Organ mancher Bundesstaaten, zusammengesetzt entweder aus Vertretern der Regierung oder der Volksvertretungen der Gliedstaaten und ausgestattet mit Gesetzgebungs-, Regierungs- oder Verwaltungsfunktion, zuweilen auch mit richterlichen Zuständigkeit. Der Bundesrat übt die Einflußrechte der Gliedstaaten bei der Willensbildung des Gesamtstaates aus.

In der Schweiz (Art 95 ff. der Bundes-Verf.) ist der Bundesrat (Conseil fédéral, Consiglio federale) oberste leitende und vollziehende Regierungsbehörde der Eidgenossenschaft, die sich aus sieben von der Bundesversammlung auf vier Jahren ernannten Mitgliedern (Bundesräte) zusammensetzten, die jeweils ein Departement (Ministerium) leiten und aus verschiedenen Kantonen stammen müssen. Den Vorsitz führt der Bundes-Präsident, von der Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Bundesrates gewählt. Den Mitgliedern des Bundesrates ist es verboten, andere öffentliche Ämter zu bekleiden oder einen Beruf auszuüben oder ein Gewerbe zu betreiben. Der Aufgabenkatalog für den Bundesrat ist in Art. 102 Bundesverfassung aufgeführt. Die Vertretung der Kantone liegt beim Ständerat.

Quelle Brockhaus

Erklärung des Begriffes Interpellation

Anfrage, das Ersuchen von Abgeordneten an die Regierung um Auskunft über bestimmte Tatsachen.

Schweiz: Die Geschäftsreglements des National- und des Ständerates sehen das Recht ihrer Mitglieder vor, in Form von einfachen Anfragen, Interpellationen und dringlichen Interpellationen vom Bundesrat Auskunft über bestimmte Angelegenheiten des Bundes zu verlangen.

Quelle Brockhaus

Erklärung des Begriffes Nationalrat

In der Schweiz eine der beiden Kammern der Bundesversammlung. Dem Nationalrat gehören 200 Abgeordnete an, die vom Volk der Kantone und Halbkantone auf vier Jahre nach dem Proporzwahlverfahren gewählt werden (Art. 72ff. der Bundes-Verf.). Bei der Verteilung der Sitze wird auf die Wohnbevölkerung abgestellt, wobei auf jeden Kanton und Halbkanton mindestens ein Sitz entfällt.

Quelle Brockhaus

Erklärung des Begriffes Petition

Bitte, Gesuch, besonders die Eingabe an Staatsoberhaupt, Volksvertretung und Behörde. Die zum Petitions-Recht ausgestattete Befugnis, Petitionen zu stellen, war ursprünglich ein Recht der Volksvertretung gegnüber dem Herrscher. Seit dem 19. Jh. erstarkte es zum Recht, des einzelnen.

Eine besondere Ausprägung hat die Petition in der Schweiz (Art. 57 Bundes-Verf.). Einzelne Bürger oder Gruppen, auch Personen ohne Stimmrecht (Jugendliche, Ausländer), können Petitionen bei den Bundes- und Kantonsbehörden einreichen, ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen.

Quelle Brockhaus

Erklärung des Begriffes Völkermord nach der Uno-Konvention von 1948

ARTIKEL II

In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:

a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
d) Verhängung von Massnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

Quelle United Nations Treaty Series (UNTS), Bd. 78, S. 277.
Deutsche Übersetzung aus: Bundesgesetzblatt (BGBI), 1954 II., S. 730.