Für die offizielle Anerkennung des Tatbestandes des Völkermordes
an den Armeniern und dessen Verurteilung
| Armenisches Komitee für die Gedenkfeier |
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4. März 1996 |
| Amtliches Bulletin der Bundesversammlung |
Geschäftsnummer 96.2001 |
Seite 41 - 42 |
Ruffy Victor (S, VD) unterbreitet im Namen der Aussenpolitischen Kommission
(APK) den folgenden schriftlichen Bericht:
Am 26. September 1995 reichte das armenische Komitee für die Gedenkfeier
eine mit etwa 5000 Unterschriften versehene Petition an die eidgenössischen
Räte ein, in welcher diese aufgefordert werden, «die nötigen
politischen Schritte einzuleiten, um den Tatbestand des Genozids an den
Armeniern als Völkermord anzuerkennen und zu verurteilen»:
«In diesem Jahr jährt sich zum 80. Mal der Völkermord
an den Armeniern. Nach verschiedenen Pogromen gegen die armenische Minderheit
im Osmanischen Reich wurden am 24. April 1915 Hunderte von armenischen
Intellektuellen verhaftet und hingerichtet.
Massaker und Deportationen fanden unmittelbar danach statt. Von der
armenischen Vorkriegsbevölkerung von 2,1 Millionen (1912) sind etwa
1,5 Millionen Opfer dieses ersten Völkermords der neuen Zeit geworden,
die übrigen wurden Flüchtlinge in den benachbarten arabischen
Staaten und später im Westen, auch in der Schweiz.
Dieser erste geplante Völkermord unseres Jahrhunderts diente Nazideutschland
auch als Vorbild zum Völkermord an den Juden im Dritten Reich.
Erst in den achtziger und neunziger Jahren war es möglich, den
armenischen Völkermord in nationalen und internationalen Gremien zur
Sprache zu bringen bzw. dessen Anerkennung als völkerrechtlichen Tatbestand
zu fordern, zum Beispiel 1985 in einem Dokument der Uno-Menschenrechtskommission,
1987 im Europäischen Parlament und in verschiedenen nationalen Parlamenten.
Seit 1896, also vor ungefähr hundert Jahren, Datum der Einreichung
einer Petition mit der beachtlichen Zahl von mehr als 400 000 Unterschriften
zugunsten des armenischen Volkes, ist die Schweiz mit dem Schicksal der
Armenier verbunden.
Sehr geehrte eidgenössische Räte, wir vertrauen auf Ihren
Sinn für Recht und Gerechtigkeit und ersuchen Sie höflich, die
dafür nötigen politischen Schritte einzuleiten, um den Tatbestand
des Genozids an den Armeniern als Völkermord anzuerkennen und zu verurteilen.
Mit der Anerkennung des Völkermordes kann die Schweiz einen Beitrag
gegen das Vergessen und Verdrängen und für die Verhinderung weiterer
Völkermorde leisten.»
Am 24. März 1995 hatte Frau Fankhauser eine lnterpellation mit
der gleichen Stossrichtung eingereicht (95.3186), welche aber mit der Frage
an den Bundesrat, was er zur Verbinderung von Genoziden vorzukehren gedenke,
über den späteren Petitionstext hinausging.
Der Bundesrat verurteilte in seiner Antwort vom 16. August 1995 auf
die Interpellation Fankhauser «die tragischen Geschehnisse, welche
- nach Massendeportationen und -vernichtungen während den Aufständen
und Kriegen am Ende der osmanischen Herrschaft, 1894 bis 1922, insbesondere
im Jahre 1915 - den Tod von äusserst vielen Armeniern zur Folge hatten
(gemäss Angaben zwischen 800 000 und 1,5 Millionen Menschen)».
Der Bundesrat verwies in seiner Antwort auch auf die Versuche und Schritte
verschiedener internationaler Gremien in Richtung einer Anerkennung der
Geschehnisse von 1915 als Völkermord. Als letzten Punkt kündigte
er in Anbetracht der aktuellen tragischen Ereignisse an verschiedenen Orten
der Welt seine Bereitschaft an, die Ratifizierung des Übereinkommens
von 1948 zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes in Betracht
zu ziehen.
Erwägungen der Kommission
Die Kommission griff die vom Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation
Fankhauser gemachte Absichtserklärung zur Ratifizierung des Übereinkommens
zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes auf und verlangte
eine Beschleunigung der Ratifikationsvorbereitungen.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt einstimmig, die Petition dem Bundesrat zur
Kenntnisnahme zu überweisen, verbunden mit dem Auftrag - in Anbetracht
der tragischen Ereignisse, insbesondere in Rwanda und in Ex-Jugoslawien,
und als Beitrag zur Verhütung von Völkermorden -, dem Parlament
so schnell wie möglich das Übereinkommen von 1948 zur Verhütung
und Bestrafung des Völkermordes zur Ratifikation vorzulegen.
Angenommen