| Koordinationstelle der türkischen Verbände in der Schweiz | 4. März 1996 | |
| Amtliches Bulletin der Bundesversammlung | Geschäftsnummer 96.2002 | Seite 42 - 43 |
Ruffy Victor (S, VD) unterbreitet im Namen der Aussenpolitischen Kommission (APK) den folgenden schriftlichen Bericht:
Am 30. Januar 1996 reichte die Koordinationsstelle der
türkischen Verbände in der Schweiz eine mit etwa 4200
Unterschriften versehene Petition an die eidgenössischen Rate
ein, worin sie diese auffordert, Kampagnen wie derjenigen, die
vom armenischen Komitee für die Gedenkfeier initiiert worden
ist, keine Beachtung zu schenken: «Diese beabsichtigen nur, die
Völker mit ethnischen und religiösen Motiven
auseinanderzutreiben statt zu vereinen.»
Die Petenten werfen dem armenischen Komitee für die Gedenkfeier
vor, historische Tatsachen massiv verzerrt zu haben, und legen
den Ablauf der Ereignisse aus ihrer Sicht dar:
«Wir die Unterzeichnenden, verurteilen die kürzlich initiierte
Hetzkampagne des armenischen Komitees für die Gedenkfeier, die
an den angeblichen 'armenischen Völkermord' vor 80 Jahren
erinnern soll. Mit der Bezeichnung 'armenischer Völkermord'
werden die historischen Tatsachen massiv verzerrt.
1. Während des Ersten Weltkrieges schlossen sich mehrere
armenische Revolutionäre ottomanischer Staatsbürgerschaft dem
Feind an und töteten in grosser Zahl die Zivilbevölkerung
türkischer Städte. Opfer waren vor allem Frauen und Kinder.
2. Als Antwort auf diesen Verrat und zur
Selbstverteidigung löste die ottomanische Regierung das
armenische Revolutionskomitee auf und nahm deren Führer am 15.
April 1915 gefangen. Zur gleichen Zeit wurden die im östlichen
Teil des Landes lebenden Armenier aus der Kriegszone in den
Süden des Reiches umgesiedelt. Andauernde Kriegshandlungen
führten dazu, dass einige von ihnen auf ihrem Weg
unglücklicherweise den Tod fanden. Die Armenier die in den
grossen Städten oder im Westen des Landes lebten, blieben
hingegen verschont. Zeitgenössischen Quellen zufolge wurden
ungefähr 600 000
bis 700 000 Armenier umgesiedelt.
Historische Quellen in Archiven belegen, dass die Regierung die
Order gab, für die Sicherheit der Armenier während der
Umsiedlungsaktion zu sorgen. Zur Überprüfung der historischen
Tatsachen steht das ottomanische Archiv in Istanbul jedem
Interessierten offen.
3. Die Analogie, die das Komitee für die Gedenkfeier
zwischen Holocaust und der armenischen Umsiedlung herzustellen
versucht, ist völlig gegenstandslos. Es ist nicht möglich, von
einem 'Völkermord' zu sprechen, da die ottomanische Regierung
nie die Absicht hatte, die Armenier zu 'vernichten'. Neben den
erwähnten historischen Quellen, die diesen Sachverhalt belegen,
wird dies auch durch die Tatsache unterstrichen, dass die
armenische Gemeinde auch heute noch in der Türkei lebt. Sie
geniesst alle Minderheitsrechte, einschliesslich der Erziehung in
armenischer Sprache in eigenen Schulen oder Publikationen von
Zeitungen in Armenisch.
4. Türken und Armenier sind zwei Völker die seit 900
Jahren Nachbarn sind und ein gemeinsames Erbe teilen. Die
zwischenstaatlichen Beziehungen zwischen der Türkei und
Armeniern bessern Schritt für Schritt. Kampagnen, die den Hass
unter den Türken zu schüren und alte Feindseligkeiten wieder zu
wecken versuchen, tragen mit Sicherheit nicht dazu bei, die
Beziehungen zwischen den beiden Völkern und Staaten zu
verbessern.
5. Wir, die Unterzeichnenden, sind überzeugt, dass es in
Zeiten, in welchen ethnische Unruhen auf der ganzen Welt
überhandnehmen, der gemeinsamen Anstrengung bedarf, um eine neue
Weltordnung zu schaffen, in der Toleranz, Verständnis und
Frieden zwischen den Völkern der Welt herrschen. Nur so können
die folgenden Generationen vor der 'Geissel des Krieges' bewahrt
werden.
6. Mit dieser Überzeugung hoffen wir dass die
eidgenössischen Räte Kampagnen, wie derjenigen, die vom
armenischen Komitee für die Gedenkfeier initiiert worden ist,
keine Beachtung schenken. Diese beabsichtigen nur, die Völker
mit ethnischen und religiösen Motiven auseinanderzutreiben statt
zu vereinen.»
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt einstimmig, die Petition dem Bundesrat
zur Kenntnisnahme zu überweisen.
Angenommen