Verurteilung der Kampagne des armenischen Komitees für die Gedenkfeier


Koordinationstelle der türkischen Verbände in der Schweiz   4. März 1996
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Geschäftsnummer 96.2002 Seite 42 - 43

Ruffy Victor (S, VD) unterbreitet im Namen der Aussenpolitischen Kommission (APK) den folgenden schriftlichen Bericht:

Am 30. Januar 1996 reichte die Koordinationsstelle der türkischen Verbände in der Schweiz eine mit etwa 4200 Unterschriften versehene Petition an die eidgenössischen Rate ein, worin sie diese auffordert, Kampagnen wie derjenigen, die vom armenischen Komitee für die Gedenkfeier initiiert worden ist, keine Beachtung zu schenken: «Diese beabsichtigen nur, die Völker mit ethnischen und religiösen Motiven auseinanderzutreiben statt zu vereinen.»
Die Petenten werfen dem armenischen Komitee für die Gedenkfeier vor, historische Tatsachen massiv verzerrt zu haben, und legen den Ablauf der Ereignisse aus ihrer Sicht dar:
«Wir die Unterzeichnenden, verurteilen die kürzlich initiierte Hetzkampagne des armenischen Komitees für die Gedenkfeier, die an den angeblichen 'armenischen Völkermord' vor 80 Jahren erinnern soll. Mit der Bezeichnung 'armenischer Völkermord' werden die historischen Tatsachen massiv verzerrt.
1. Während des Ersten Weltkrieges schlossen sich mehrere armenische Revolutionäre ottomanischer Staatsbürgerschaft dem Feind an und töteten in grosser Zahl die Zivilbevölkerung türkischer Städte. Opfer waren vor allem Frauen und Kinder.
2. Als Antwort auf diesen Verrat und zur Selbstverteidigung löste die ottomanische Regierung das armenische Revolutionskomitee auf und nahm deren Führer am 15. April 1915 gefangen. Zur gleichen Zeit wurden die im östlichen Teil des Landes lebenden Armenier aus der Kriegszone in den Süden des Reiches umgesiedelt. Andauernde Kriegshandlungen führten dazu, dass einige von ihnen auf ihrem Weg unglücklicherweise den Tod fanden. Die Armenier die in den grossen Städten oder im Westen des Landes lebten, blieben hingegen verschont. Zeitgenössischen Quellen zufolge wurden ungefähr 600 000
bis 700 000 Armenier umgesiedelt.
Historische Quellen in Archiven belegen, dass die Regierung die Order gab, für die Sicherheit der Armenier während der Umsiedlungsaktion zu sorgen. Zur Überprüfung der historischen Tatsachen steht das ottomanische Archiv in Istanbul jedem Interessierten offen.
3. Die Analogie, die das Komitee für die Gedenkfeier zwischen Holocaust und der armenischen Umsiedlung herzustellen versucht, ist völlig gegenstandslos. Es ist nicht möglich, von einem 'Völkermord' zu sprechen, da die ottomanische Regierung nie die Absicht hatte, die Armenier zu 'vernichten'. Neben den erwähnten historischen Quellen, die diesen Sachverhalt belegen, wird dies auch durch die Tatsache unterstrichen, dass die armenische Gemeinde auch heute noch in der Türkei lebt. Sie geniesst alle Minderheitsrechte, einschliesslich der Erziehung in armenischer Sprache in eigenen Schulen oder Publikationen von Zeitungen in Armenisch.
4. Türken und Armenier sind zwei Völker die seit 900 Jahren Nachbarn sind und ein gemeinsames Erbe teilen. Die zwischenstaatlichen Beziehungen zwischen der Türkei und Armeniern bessern Schritt für Schritt. Kampagnen, die den Hass unter den Türken zu schüren und alte Feindseligkeiten wieder zu wecken versuchen, tragen mit Sicherheit nicht dazu bei, die Beziehungen zwischen den beiden Völkern und Staaten zu verbessern.
5. Wir, die Unterzeichnenden, sind überzeugt, dass es in Zeiten, in welchen ethnische Unruhen auf der ganzen Welt überhandnehmen, der gemeinsamen Anstrengung bedarf, um eine neue Weltordnung zu schaffen, in der Toleranz, Verständnis und Frieden zwischen den Völkern der Welt herrschen. Nur so können die folgenden Generationen vor der 'Geissel des Krieges' bewahrt werden.
6. Mit dieser Überzeugung hoffen wir dass die eidgenössischen Räte Kampagnen, wie derjenigen, die vom armenischen Komitee für die Gedenkfeier initiiert worden ist, keine Beachtung schenken. Diese beabsichtigen nur, die Völker mit ethnischen und religiösen Motiven auseinanderzutreiben statt zu vereinen.»

Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt einstimmig, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen.

Angenommen