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Die Schweiz anerkennt Völkermord implizit

Was ist am 13. März im Schweizer Parlament geschehen? Vorab zwei Dinge. Zum Einen wurde das Postulat Zisyadis mit 73:70 Stimmen abgelehnt. Dieses parlamentarische Mittel der Bitte an die Regierung, wird von nur einer Kammer beschlossen und ist nicht bindend. Das Postulat Zisyadis strebte eine öffentliche Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern an.

Zum Andern wurde der Vorschlag der Aussenpolitischen Kommission der grossen Kammer, des Nationalrats, angenommen, und damit die Petition des in Frankfurt am Main beheimatteten, von Türken gegründeten Vereins der Völkermordgegner ohne Debatte und Abstimmung überwiesen. Derselbe Antrag passierte bereits am 14. Dezember 2000 die kleine Kammer, den Ständerat. Das Parlament sprach sich also dafür aus, die Petition dem Bundesrat (Regierung) zur Kenntnisnahme zu überweisen, «verbunden mit der Bitte, im Rahmen des schweizerisch-türkischen politischen Dialogs den Völkermord an den Armeniern zur Sprache zu bringen».

Mit dieser klaren Benennung anerkennt das Parlament den Völkermord implizit an. Darüber hinaus sagte Bundesrat Deiss, während er die ablehnende Haltung der Regierung zum Postulat Zisyadis vor den Räten begründete, dass er bereits Ende Januar anlässlich der Visite des türkischen Aussenministers Cem diesen „über die im Parlament hängigen Geschäfte und die Position des Bundesrats in der Frage des Völkermords an den Armeniern informiert habe. Ich habe ihm gesagt, dass dieses delikate Kapitel der türkischen Geschichte kein Tabu-Thema bleiben dürfe. Tatsächlich ist es für jeden Staat wichtig, eine Arbeit des kollektiven Gedächtnisses zu leisten, auch bezüglich der dunklen Ereignisse seiner Geschichte und auch wenn es sich um eine schwierige Arbeit handelt, wie wir in der Schweiz kürzlich erfahren haben. Das Aussenministerium hat der Türkei bereits vorgeschlagen, sie in dieser Arbeit zu unterstützen, auf der Basis unserer eigenen Erfahrung. Für den Moment ist dieser Vorschlag noch unbeantwortet geblieben, doch das Thema wird auf der Agenda des politischen Dialogs bleiben, den wir mit der Türkei aufgenommen haben.“

Eine vertiefte Diskussion über die Menschenrechte und die Rechte der Kurden habe sich entwickelt. „Ich stelle fest, dass die Befürchtung der Türkei, Unabhängigkeitsbestrebungen freien Lauf zu lassen, sehr akut bleibt.

Wenn ich Ihnen dies sage, so nicht, um die türkischen Positionen zu unterstützen – die Türkei hat sie selber zu verantworten –, sondern um Ihnen zu zeigen, dass der Dialog eröffnet ist. In der Türkei gibt es verschiedene Tendenzen, wovon einige eine kritische Überprüfung der Geschichte befürworten. Nach Angaben aus unserer Botschaft in Ankara, sehen wir zum ersten Mal eine Debatte zu diesem dunklen Thema der Geschichte der Region in verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Kreisen. Der Bundesrat will es vermeiden, dass in der Türkei die eventuelle Einsetzung einer internationalen Historikerkommission in Frage gestellt wird, zu einem Zeitpunkt wo das Thema immer weniger tabu ist.“

Nachdem er auf die Gefahr im Falle einer Annahme des Postulats für die Beziehungen in verscheidenen Sektoren hingewiesen und den Kampf gegen die Straflosigkeit als ein wichtiges Element der Schweizer Menschenrechtpolitik genannt sowie den am selben Morgen vom Nationalrat gutgeheissenen Beitritt zum entstehenden Römer Gerichtshof gewürdigt hatte, schloss Aussenminister Deiss seine Ausführungen mit den Worten: „Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Genozid müssen mit den Mitteln des internationalen Rechts bekämpft werden, wie der Völkermordkonvention oder eben dem Ständigen Internationalen Strafgerichtshof. Diese Instrumente, das stimmt, sind auf die Zukunft gerichtet, doch ich glaube, dass die beste Art, nein zu sagen zu den Ereignissen, die wir in der Vergangenheit verurteilen, darin besteht, dafür zu sorgen, dass sie inskünftig nicht mehr vorkommen können.“

Neben dem Aussenminister Deiss äusserten sich acht Parlamentarier in der Debatte. Alle acht Ratsmitglieder sprachen sich für die Annahme des Postulats aus.

Am heftigsten fiel die Reaktion von Jean-Claude Rennwald (Sozialdemokraten, Jura) aus. Wutentbrannt schwenkte er die Kopie einer einige Wochen alten Titelseite von Hürriyet, auf der Joseph Zisyadis auf der einen, die vier Mitunterzeichner des Postulats auf der anderen Seite abgebildet waren. „Zusammengefasst, heisst es darin, dass die vier die hier sind allenfalls noch in die Türkei kommen können, aber Joseph Zisyadis sollte besser nicht hingehen, da er sein Leben riskiere. Und ich finde das unwürdig! Ich hätte es noch akzeptieren können, wenn im Namen der Pressefreiheit Blödsinn erzählt wird. Denn die Presse ist frei und sie kann sogar Dummheiten sagen!

Was noch schlimmer ist, ist dass ich am 20. Februar 2001 einen Brief vom türkischen Botschafter in Bern erhalten habe, in dem ich aufgefordert wurde, das Postulat nicht zu unterstützen. Ein Schreiben von fünf Seiten. So sage ich denn diesem kleinen Botschafter – ich weiss nicht, ob er im Saal ist oder ob er Vertreter hier hat, das ist mir völlig egal -, dass Rennwald und die Linke und die Demokraten niemals auf diese Art von Erpressung eingehen werden. Denn wir sagen, was wir wollen, wann wir wollen und wo wir wollen!“ (Teilweiser Applaus).

Die Szene wurde praktisch integral am französischsprachigen Fernsehen der Schweiz in den Hauptnachrichten ausgestrahlt. Der Beitrag enthielt auch Einblendungen des türkischen Botschafters, der im Saal anwesend war.

Joseph Zisyadis (Partei der Arbeit, Waadt) verwies auf die lange humanistische Tradition, welche die Schweiz in dieser Frage gezeigt habe, die 1896er Petition mit 454 291 Unterschriften oder Jakob Künzler, der den Armeniern beistand. „Während langer Zeit glaubten die Negationisten, auf die Passivität der internationalen Gemeinde zählen zu können. Sie dachten, dass mit der Zeit alles vergessen sei aus Gründen der Staatsräson. Den armenichen Genozid anzuerkennen bedeutet nicht im geringsten, der Türkei einen Standpunkt aufzuzwingen. Dabgegen ist es unseres souveränes Recht als Staat unser ‚devoir de mémoire’ (Gedenk-Pflicht) zu machen und öffentlich der internationalen Gemeinde zu sagen, dass der armenische Genozid ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, das nicht auszulöschen ist.“

Dann hob er die Aktualität dieser Frage heraus, indem er auf die Fälle Birdal und Akbulut hinwies, die beide vor der türkischen Justiz angeklagt sind wegen Erwähnung des Völkermords. Er sagte, dass eine Aufarbeitung der Geschichte wie sie von der Türkei gefordert wird, nicht die Notwendigkeit einer solchen Arbeit in allen Ländern der Region vergessen lassen soll. „Europa, der europäische Kontinent, kann sich nur auf der Basis der Wahrheit aufbauen“.

Patrice Muny (Grüne, Genf) schilderte den Ablauf des armenischen Genozids, zitierte die Definition der UNO-Völkermordkonvention, und die Reaktion der Türkei auf die Anerkennung des armenischen Völkermords in Frankreich. „Wir werden sehen, ob die Schweiz, oder eher die von den Schweizer Bürgern Gewählten, für einmal fähig sind, die Moral dem Profit vorgehen zu lassen. Während 85 Jahren, hat die Türkei ihr Verbrechen geleugnet. Heute ist die Situation schlimmer denn je, denn die Türkei muss nicht nur ihre Genozide anerkennen, sondern auch eine Lüge eingestehen, die fast ein Jahrhundert aufrechterhalten wurde. Da die Türkei heute nicht in der Lage zu sein scheint, die Verbrechen der Vergangenheit anzuerkennen, sollten wenigsten andere Länder es wagen, diese Wahrheit auszusprechen. Dies würde den Armeniern endlich erlauben, Ihre Trauerarbeit zu leisten [...]. Ich bitte Sie, Herr Deiss, ersparen Sie uns die gewohnte ausschweifende Wortakrobatik. Sie wäre Ihnen und uns unwürdig.“

Jean-Nils de Dardel (Sozialdemokraten, Genf) zählte einige Genozidverbrechen des 20. Jahrhunderts auf, und dass es falsch wäre zu glauben, die Schweiz trage überhaupt keine Verantwortung. Während des zweiten Weltkriegs habe man Juden das Asylrecht nicht gewährt, und sie damit Ihrem Schicksal, den Vernichtungslagern überlassen. In der jüngeren Geschichte habe die Schweiz das rassistische Regime Ruandas politisch und finanziell gestützt. Der Bundesrat habe nach 1984 einen Bericht bestellt, den das Parlament nicht einmal diskutieren wollte, „und wir haben das Drama vergessen. Wir sind demnach Spezialisten des Vergessens und unsere Dienste könnten wertvoll sein für die, welche wie die Republik Türkei, sich darauf versteifen, einen Genozid vergessen zu wollen, den ersten Genozid der Geschichte des 20. Jahrhunderts.“

Franco Cavalli (Fraktionspräsident Sozialdemokraten, Nationalrat Tessin) ging auf die Wichtigkeit der Anerkennung des Völkermords und die schlechte Menschenrechtslage in der Türkei ein. „Es ist auch für unser Land moralisch wichtig, den Völkermord anzuerkennen. Wenn wir eine kohärente Aussenpolitik möchten, die besagt, dass eines der Hauptziele, wenn nicht das Hauptziel, die Förderung der Menschenrechte ist, dann müssen wir den Mut haben, der türkischen Regierung endlich die Wahrheit zu sagen, auch wenn es uns einige Verträge kosten sollte. „Zum ersten Mal spricht die APK (Aussenpolitische Kommission) in einem offiziellen Dokument von Völkermord an den Armeniern und bittet den Bundesrat, mit der türkischen Regierung, den Völkermord am armenischen Volk zu thematisieren.“

Ruth-Gaby Vermot-Mangold schilderte einige Ereignisse von 1915 und den Fall des assyrischen Pfarrers Akbulut, der in einem Gespräch mit Journalisten von Hürriyet auf den Völkermord hinwies, und nun angeklagt ist, zum Rassenhass aufgehetzt zu haben. „Die Schweiz spielt, wie alle europäischen Länder, im Land am Bosporus im Hinblick auf eine kritische Aufarbeitung der türkischen Geschichte und die Demokratisierung und Schaffung einer Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle. Auch in der Türkei muss der Schutz von Minderheiten endlich ernsthaft an die Hand genommen werden.“

Jean-Claude Vaudroz (Christdemokratische Volkspartei, Genf) sagte, dass die Anerkennung des Völkermords an den Armeniern für ihn in erster Line ein „devoir de mémoire“ sei, den die Volksvertreter und die Regierung der armenischen Bevölkerung des osmanischen Reichs schuldig seien. „Schliesslich bedeutet die Anerkennung des armenischen Genozids nicht, die Geschichte zu qualifizieren wie wir es oftmals zu hören bekommen. Denn für zahlreiche unabhängige Historiker liegt nicht der Hauch eines Zweifels auf dem genozidären Charakter der Ereignisse von 1915. Die Schweiz, welche die UNO Völkermordkonvention ratifiziert hat, kann nicht länger Ausflüchte suchen.“

Claude Ruey (Liberale, Genf) stellte fest, dass der Rat an diesem Morgen lange über Menschenrechte im Rahmen der OSZE und des Europarats gesprochen habe. „Es reicht nicht von den Menschenrechten zu sprechen, um schöne Gefühle zu produzieren; man muss auch sehen wie sie in der Realität umgesetzt werden. Für uns sind die Menschenrechte unteilbar. Das bedeutet, dass man die Augen vor den Realitäten nicht verschliessen kann, dass man sie nicht verschliessen kann vor der Geschichte und dass man ihr klar ins Gesicht sehen muss – das, was manche ‚devoir de mémoire’ nennen. In diesem, ohne Historiker zu sein, als Parlamentsmitglied, können wir doch sehen, dass es geschichtlich erwiesene Tatsachen gibt. Die Liberalen anerkennen die Existenz des Völkermordes an den Armeniern in der Geschichte. Das will nicht heissen, dass Anerkennung des Geschehenen unweigerlich zur Verurteilung der Nachfahren der damaligen Täter führen muss.“ Die Schweiz solle nicht Erteilerin von Lektionen spielen, sondern eher die Politik des Dialogs verfolgen. „Mit anderen Worten, Anerkennung des Völkermords ‚ja’, Verurteilung ‚nein’. Das ist im Übrigen, so denke ich, das, was das Postulat Zisyadis verlangt. Es wird nicht von Verurteilung gesprochen.“

Dann warf er die Frage auf, wer den Völkermord anerkennen soll und stellte fest, dass es in anderen Ländern immer das Parlament war, das Postulat Zisyadis aber die Regierung zur Anerkennung auffordert. Er bemängelte, dass die Schweizer Parlaments-Prozeduren eine rein parlamentarische Resulution nicht zuliessen und hofft deshalb, dass eine Lösung gefunden wird. „Es scheint mir, dass die Annahme des Postulats, das für die Regierung nicht bindend ist, es dieser erlauben würde, über die Wege und Mittel nachzudenken, die es dem Parlament erlaubten, mit einem offiziellen Akt die Existenz des Völkermords an den Armeniern anzuerkennen.“